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Buchungszeiten & Beiträge

Buchungszeiten und Beiträge

Sie können die Betreuung für Ihre Kinder täglich flexibel gestalten. 
Die Buchungszeiten richten sich nach Ihren Wünschen. Aus Ihren individuellen Zeiten berechnet sich der Kitabeitrag.

Unsere tägliche Kernzeit beginnt mit dem jeweiligen Schulschluss und beträgt mindestens drei Stunden.

Die Staffelung der Buchungszeiten und des Kita-Beitrags gestaltet sich wie folgt:

Buchung pro Tag Monatlicher Beitrag 
1 bis 2 Stunden 67,00 €
2 bis 3 Stunden 76,00 €
3 bis 4 Stunden 85,00 €
4 bis 5 Stunden 94,00 €
5 bis 6 Stunden 103,00 €
6 bis 7 Stunden 112,00 €
7 bis 8 Stunden 121,00 €
8 bis 9 Stunden 130,00 €
9 bis 10 Stunden 139,00 €
10 bis 11 Stunden 148,00 €
11 bis 12 Stunden 157.00 €
über 12 Stunden 166,00 €

In Abhängigkeit von der Ferienbuchung (abweichende Uhrzeiten und Anzahl der gebuchten Tage) wird ein Ferienzuschlag von bis zu 6,00 € pro Monat erhoben.

Nebenkosten pro Monat

  • 6,00 € Spielgeld
  • 2,00 € Verpflegung 
  • 2,00 € Verbrauchsmaterial 

Nebenkosten pro Tag

  • 3,50 € Essensgeld
  • Frühstück in den Ferien ist kostenfrei.

 

Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Gibt es finanzielle Unterstützung? Besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme?

Auf Anfrage erhalten Sie eine Bestätigung der Kita über die Höhe der anfallenden Elternbeiträge für das Jugendamt. Hier wird geprüft, ob Beiträge ganz oder teilweise übernommen werden können. Regional unterschiedlich können über Jobcenter oder Sozialämter Anträge auf Kostenübernahme z. B. für Verpflegung oder Kosten für Ausflüge gestellt werden.

Wie setzen sich Elternbeiträge zusammen?

Jede Kindertagesstätte legt eine Preisliste mit Grundbeträgen fest - der Beitrag ist somit abhängig von der Preisliste und von den individuellen Buchungsstunden. Hinzu kommen Nebenkosten, die je Einrichtungsart leicht varriieren können: Mittagessen, Spiel-, Getränke-, Service- und Hygienegeld, ggf. Frühstücksgeld.

Alle Beiträge werden zur Monatsmitte abgebucht.

Das Mittagessen kann z.B. bei Erkrankung des Kindes bis zu einer bestimmten Uhrzeit abbestellt werden - somit erfolgt eine taggenaue Abrechnung der Essenskosten.

Können Betreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden?

Sie haben die Möglichkeit, die Betreuungskosten steuerlich geltend zu machen. Über unseren zentralen Fachbereich Finanz- und Rechnungswesen erhalten Sie eine Übersicht der tatsächlich bezahlten Kita Gebühren pro Kalenderjahr. Weiterführende Hinweise finden Sie z. B. unter www.stmas.bayern.de/fibel/sf_s160.php

Weitere Fragen
Ansprechpartner
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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Frau Petra Sirsch-Neumann09284 7517

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