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Gesetzliche Grundlagen

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Unserer Arbeit liegen u.a. folgende Gesetze und Normen zugrunde

 
„Kindertageseinrichtungen bieten jedem einzelnen Kind vielfältige und entwicklungsangemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten, um beste Bildungs- und Entwicklungschancen zu gewährleisten, Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken sowie zur Integration zu befähigen."

BAyKiBiG 4. Teil, Art. 10 Satz 1

Art. 10 BayKiBiG erläutert den Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Art. 4 betont ausdrücklich die Verantwortung der Eltern: Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern liegt in der vorrangigen Verantwortung der Eltern. Die Kindertageseinrichtungen ergänzen und unterstützen die Eltern hierbei. 

Im KJHG wird festgelegt, dass Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, im Hinblick auf die Bildung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden sollen.

Weiterführende Informationen finden Sie beim

Nach den gesetzlichen Anforderungen "sollen die Aufgaben eines Hortes die bedürfnisgerechte Betreuung, Erziehung und Bildung des Kindes sein.
Wert wird besonders auf die Mitbestimmung der Erziehungsberechtigten gelegt. Kindertageseinrichtungen bietem jedem einzelnen Kind vielfältige und
entwicklungsangemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten, um beste Bildungs- und Entwicklungschancen zu gewährleisten,
Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken sowie zur Integration zu befähigen."

Auf einen Blick

Gesetzliche Grundlagen

Kinderrechte

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verabschiedet und am 05. April 1992 trat sie in Deutschland in Kraft.

Mit 54 Artikeln sind die Kinderrechte in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Die Rechte der Kinder gelten weltweit für alle Menschen zwischen 0-18 Jahren.

Die grundlegende und wichtigste Aussage der Kinderrechtskonvention liegt darin, dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten angesehen werden, die schon von Geburt an eigene Rechte haben.

Der Berücksichtigung des Kindeswillens wird eine große Bedeutung beigemessen.

Besonders wichtig ist uns an dieser Stelle die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention.

Inklusion

Das Leitbild der Behindertenrechtskonvention ist „Inklusion“. Dabei geht es nicht darum, dass sich der oder die Einzelne anpassen muss, um teilhaben und selbst gestalten zu können.

Es geht darum, dass sich unsere Gesellschaft öffnet, dass Vielfalt unser selbstverständliches Leitbild wird.

Es geht um eine tolerante Gesellschaft, in der alle mit ihren jeweiligen Fähigkeiten und Voraussetzungen wertvoll sind.

Besonders wichtig ist uns an dieser Stelle die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention.

 

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